Pflege, die bleibt – über Jahre
Ich übernehme die saisonale Bepflanzung und Pflege Ihres Grabs. Der Vertrag läuft über den Friedhofsgärtner-Verein Lübeck eG als Treuhänder.
Ein Grab hat keinen Saisonschluss
Wenn ich die Pflege übernehme, denke ich nicht in Wochen, sondern in Jahren. Drei Mal pro Jahr kommt eine neue Bepflanzung: ein Frühjahrsbild mit Stiefmütterchen oder Frühlingsblühern, ein Sommerbild mit Stauden und Sommerblumen, ein Winterbild mit Tannenbruch, Heide und immergrünen Akzenten. Zwischen den Wechseln wird gegossen, Verblühtes entfernt, Unkraut gerupft, Senkschäden ausgeglichen.
Was nie passiert: dass das Grab im Februar aussieht wie verlassen. Form gebende Pflanzen halten die Anlage auch dann zusammen, wenn die Wechselblumen ruhen. Das ist Planungssache – und dafür nehme ich mir Zeit, bevor das erste Mal etwas in die Erde kommt.
Der Verein als Sicherheit – über die ganze Vertragslaufzeit
Der Vertrag für Dauergrabpflege wird zwischen Ihnen und der Friedhofsgärtner Lübeck eG geschlossen, nicht direkt mit meinem Betrieb. Die Genossenschaft hält Ihr Pflegegeld treuhänderisch – das ist gesetzlich geregelt und bei allen Mitgliedsbetrieben gleich.
Was das für Sie heißt: sollte ich aus irgendeinem Grund die Pflege nicht mehr leisten können – Betriebsaufgabe, Krankheit, andere Lebensereignisse – übernimmt ein anderer Mitgliedsbetrieb aus dem Verein die Arbeit weiter. Sie müssen sich um keinen neuen Vertrag kümmern, die Pflege bleibt ohne Lücke. Genau dafür wurde der Verein gegründet, und genau das ist der Grund, warum ich Mitglied bin.
Flexibel – nach Ihrer Vorstellung und Ihrem Budget
Ein Pflegevertrag ist nichts vom Reißbrett. Wir setzen ihn gemeinsam auf, Saison für Saison, Leistung für Leistung.
Frühjahrsbepflanzung
Stiefmütterchen, Bellis, Frühlingszwiebeln – ab März, je nach Witterung.
Sommerbepflanzung
Stauden und Sommerblumen, gerne mit Akzenten nach Ihrer Farbpräferenz – von Mai bis in den September.
Winterschmuck
Tannenbruch, Heide, immergrüne Akzente, dezente Lichter – ab Allerheiligen.
Mein Einsatzgebiet
Ich pflege Gräber auf:
• St.-Lorenz-Friedhof, Lübeck
• St.-Jürgen-Friedhof, Lübeck
• Vorwerker Friedhof, Lübeck
• Burgtor-Friedhof, Lübeck
• Friedhof Stockelsdorf
• Friedhof Ratekau
• Friedhof Berkenthin
Über den Friedhofsgärtner-Verein Lübeck eG decken wir gemeinsam zusätzliche Standorte im Lübecker Raum ab – wenn Ihr Friedhof hier nicht steht, fragen Sie mich, ich vermittle weiter.
Was Sie vorab wissen sollten
Was kostet ein Dauergrabpflege-Vertrag?
Das hängt vom Umfang ab – welche Saisons, welche Pflanzen, wie groß das Grab. Belastbare Zahlen kann ich erst nach einem Vor-Ort-Termin nennen. Eine reine Sommerbepflanzung mit Gießen ist deutlich günstiger als eine Drei-Saisonen-Pflege mit Formschnitt. Ich rechne Ihnen das ehrlich vor.
Wie lange läuft der Vertrag?
Die übliche Laufzeit orientiert sich an der Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs – meist 20 Jahre für Urnengräber, 25 für Sargbeisetzungen. Kürzere Laufzeiten sind im Gespräch mit der Genossenschaft möglich.
Was passiert nach Ablauf des Vertrags?
Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert. Wenn Sie die Pflege fortsetzen wollen, schließen wir gemeinsam einen Anschlussvertrag – das geht problemlos.
Kann ich den Leistungsumfang mittendrin ändern?
Ja. Anpassungen – zusätzliche Saison hinzubuchen, eine reduzieren, das Gießen erweitern – gehen über die Genossenschaft und sind normalerweise unkompliziert.
Was passiert, wenn meine Gärtnerei einmal nicht mehr leisten kann?
Ein anderer Betrieb aus dem Friedhofsgärtner-Verein übernimmt die Pflege weiter. Das ist der Kern des Treuhand-Modells – die Pflege bleibt ohne Lücke gesichert. Sie müssen sich um nichts kümmern, das organisiert der Verein.
Kann ich vorab schon einen Vertrag schließen, für meinen eigenen Vorsorgefall?
Erst sehen wir das Grab gemeinsam an
Bevor irgendetwas vereinbart wird, kommen wir zusammen am Grab vorbei, sprechen über Ihre Vorstellungen und die örtlichen Bedingungen. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.